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Planen und Bauen
Bauvorhaben in Leverkusen
Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Regionalplan – sie alle regeln beziehungsweise haben Einfluss darauf, was in Leverkusen wo gebaut werden darf. Für aktuelle Bauvorhaben sind vor allem die Bebauungspläne und das Baulandkataster wichtig.
Im Geoportal (Öffnet in einem neuen Tab) sind die Flächen mit aktuellen Bebauungsplänen zu finden. Eine Übersicht über einzelne unbebaute Grundstücke in der Stadt gibt das Baulandkataster im Geoportal. Zudem sind der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan abgebildet, welche die Rahmenbedingungen für Leverkusen darstellen.
Baulandkataster
Im Baulandkataster werden die unbebauten Grundstücke dargestellt, die für den Wohnbau nutzbar sind. Das Kataster enthält keine Eigentümerdaten. Ob die betreffenden, privaten Grundstücke zum Verkauf stehen, ist der Stadt nicht bekannt.
Interessenten für eine Baulücke können sich per Formular zunächst an die Verwaltung wenden. Diese leitet das Anliegen dann an den jeweiligen Grundstückseigentümer weiter. Es werden ausschließlich Anfragen zu Grundstücken aus dem Baulandkataster bearbeitet.
Auch die Stadt Leverkusen ist Eigentümerin etlicher Grundstücke innerhalb des Stadtgebietes. Sie werden grundsätzlich im Erbbaurecht vergeben.
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan gehören zu den Bauleitplänen. Vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, bilden sie die Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben. Der Flächennutzungsplan regelt die grundsätzliche Nutzung der Flächen und unterscheidet zum Beispiel zwischen Gewerbegebieten und Wohngebieten. Er ist der rahmengebende Bauleitplan für die Bebauungsplanung.
Bebauungspläne werden aufgestellt, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. In der Regel werden nur für bestimmte Teilgebiete der Gemeinde Bebauungspläne erstellt. Welche Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen werden können, ist im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB (Öffnet in einem neuen Tab)) bundesrechtlich abschließend bestimmt. Für alle anderen Grundstücke gilt im Wesentlichen, dass sich die Bebauung der Umgebung anpassen muss (§34 BauGB (Öffnet in einem neuen Tab)).
Für den öffentlichen Wohnungsbau können Förderdarlehen der NRW Bank (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden. Bewilligungsbehörden sind grundsätzlich die Städte, in deren Gebiet das Eigenheim oder das Mietwohngebäude errichtet oder im Bestand durchgeführt werden soll.
Für eine möglichst reibungslose Ablaufplanung stimmt die Steuerungsstelle „Bodenmanagement“ städtebauliche, qualitative, zeitliche und finanzielle Aspekte aufeinander ab. Modelle, wie der städtebauliche Vertrag, Erschließungsverträge, das Residualverfahren, freiwillige Umlegungen werden gewählt, um die Projektentwicklung einvernehmlich voranzubringen.
Soweit ein Bebauungsplan noch nicht vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen wurde, ist die Öffentlichkeit aufgerufen, sich zu beteiligen. Bei Planvorhaben wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele, Zwecke, Alternativen und Auswirkungen der Planung informiert. Dies geschieht im Regelfall über eine Bürgerversammlung vor Ort. Dort haben die Bürger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Alternativ ist ein Aushang der Unterlagen möglich.
Die später folgende, öffentliche Auslegung eines Bebauungsplan-Entwurfes ist gesetzlich für die Dauer von einem Monat vorgeschrieben. Während dieser Zeit können die jeweiligen Pläne und andere Unterlagen im Erdgeschoss der Bauverwaltung eingesehen werden. In dieser Phase kann erneut eine Stellungnahme abgegeben werden.
Termine sowie Veröffentlichungen von Beschlüssen zu Bebauungsplänen werden grundsätzlich auf der städtischen Homepage unter Amtsblatt (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.
Der Landschaftsplan regelt alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Landschaftsentwicklung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf den gesamten, von der Bebauung freien Außenbereich. Als ökologische Grundlage für die Bauleitplanung ist er außerdem Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung.
Ihre Nutzungsmöglichkeiten ergeben sich aus der farblichen Hinterlegung der Fläche. Hier ist aufgeführt was sie bedeuten: Legende (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Regelungen des Landschaftsplans betreffen grundsätzlich alle. Bürgerinnen und Bürger Leverkusens als Eigentümerin und Eigentümer aber auch als Nutzende, da der Aufenthalt in Natur- und Landschaftsschutzgebieten bestimmte Verhaltensregeln mit sich bringt. Auch Land- und Forstwirte oder Gartenbaubetriebe, die auf ihren Produktionsflächen Lebensmittel beziehungsweise Pflanzen erwirtschaften, müssen sich an die Regelungen halten.
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans vor Ort, etwa in der Stadt Leverkusen, sind die übergeordneten Planungsebenen zu beachten. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Raumansprüche in der Region. Dazu zählen neben der Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung auch großflächige Einzelhandelsentwicklungen, die überörtliche Abstimmung für technische Infrastrukturen (beispielsweise Trassenplanung), die Rohstoffsicherung sowie der Gewässer- und vorbeugende Hochwasserschutz.
Der Regionalplan ist zugleich die Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung (LEP NRW) und der kommunalen Bauleitplanung und den raumbedeutsamen Fachplanungen, zum Beispiel der Landschaftsplanung. Seine Ziele sind bindend für Städte und Gemeinden aber auch für private Personen, sofern bestimmte Vorhaben von überörtlicher Bedeutung geplant werden (zum Beispiel Deponien, Windparks, Kiesgruben).
Aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung des Regionalplans erforderlich.
Die Bezirksregierung Köln führt aktuell die Beteiligungen zum Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Dritter Planentwurf, sowie zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan durch. Noch bis zum 13. Februar 2025 können die Unterlagen in den Räumlichkeiten der Bezirksregierung Köln sowie im Internet unter diesen Links eingesehen und heruntergeladen werden:
Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine), Dritter Planentwurf (Öffnet in einem neuen Tab) Der Teilplan steuert mittels zeichnerischer und textlicher Festlegungen die räumliche Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Lockergesteine, also die Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Ton/Schluff und präquartäre Kiese und Sande) sowie die jeweilige Rekultivierung - kurz: In welchen Bereichen des Regierungsbezirks Köln in den nächsten ca. 20 Jahren Lockergesteine gewonnen und wie diese Bereiche nachgenutzt werden dürfen.
Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln (Öffnet in einem neuen Tab) Vor dem Hintergrund der Neuregelungen des Wind-an-Land-Gesetzes und des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westfalen hat der Regionalrat Köln beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in einem eigenen Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln festzulegen. Wesentlicher Plangegenstand des von der Regionalplanungsbehörde erarbeiteten Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien ist die Festlegung von Windenergiebereichen im gesamten Regierungsbezirk.
Auch die Öffentlichkeit kann zu den Planungen Stellung nehmen. Weitergehende Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten sind unter den oben genannten Links zu finden.
Auch wenn Leverkusen noch keine hundert Jahre alt ist, finden sich auf dem Stadtgebiet 356 einzelne Baudenkmäler. Vom Mittelalter bis zur Neuzeit reicht die Spanne.
Seit Jahren laufen die Arbeiten beim Ausbau der beiden Autobahnen A 1 und A 3 auf Leverkusener Gebiet. Bisher fertig ist ein Abschnitt der Leverkusener Rheinbrücke. Weitere Maßnahmen sind umstritten.
Gut angebunden in der Region. Mit Blick auf die Mobilitätswende ist der Ausbau der Bahntrasse zwischen Rheinland und Ruhrgebiet ein wichtiger Baustein.