Schöffenwahl
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden zuständig für die Erstellung von einheitlichen Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts. Die Schöffenwahlen, für die aktuelle Wahlperiode, im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.1.2.2028, sind abgeschlossen.
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Details
Rechtsgrundlagen
- Gerichtsverfassungsgesetz
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Downloads / Links
Links und Downloads
- Gerichtsverfassungsgesetzinsbesondere "Vierter Teil, Schöffengerichte"
- Gerichtsverfassungsgesetz
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Roland Rütter Organisationseinheiten