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Schöffenwahl 

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Gemeinden zuständig für die Erstellung von einheitlichen Vorschlagslisten für die Schöffinnen und Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts. Die Schöffenwahlen, für die aktuelle Wahlperiode, im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.1.2.2028, sind abgeschlossen.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Gerichtsverfassungsgesetz
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Roland Rütter

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