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Info: Haushaltsplan

Haushaltsplan

Die finanzwirtschaftliche Planung von Bund, Land und Gemeinden, also jeder Gebietskörperschaft, wird als öffentlicher Haushalt, kurz Haushalt, bezeichnet.

Der städtische Haushalt

Der Haushalt der Stadt Leverkusen bildet alle Leistungen ab, die den Bürgern dienen sollen. Darunter fallen Leistungen im Bereich der Bildung, Kultur, Kinder- und Jugendbetreuung oder soziale Leistungen. Dazu gehören auch alle Investitionen in Baumaßnahmen für Straßen, Sportstätten oder Schulen. Um nur einige Beispiele zu nennen.

Der Haushaltsplan listet den gesamten, jährlichen Finanzbedarf auf, der voraussichtlich notwendig ist, damit eine Stadt wie Leverkusen diese Leistungen und Aufgaben erfüllen kann. Da dabei  öffentliche Gelder und Steuermittel verwandt werden, unterliegt die kommunale Haushaltsführung strengen gesetzlichen Grundlagen. Eine grundlegende Vorgabe ist beispielsweise der Grundsatz der Öffentlichkeit. Er besagt, dass der Haushalt in öffentlichen Sitzungen eingebracht, beraten, beschlossen und verabschiedet werden muss.

Der Haushalt enthält für ein Jahr, in der Regel ein Kalenderjahr, nicht nur alle voraussichtlichen benötigten Gelder. Er beinhaltet auch Angaben über die Kreditaufnahmen, die örtlichen Steuerhebesätze, das sind  Grundsteuer und Gewerbesteuer, sowie den sogenannten Stellenplan der gesamten Verwaltung.

Die Haushaltssatzung beinhaltet die Zusammenfassung des Haushaltsplanes. Sie bildet die Rechtsgrundlage für das kommunale Verwaltungshandeln.

Vom Entwurf zum Etat

Zunächst wird der Planentwurf des Haushaltes von der Verwaltung erarbeitet und danach vom Oberbürgermeister in den Stadtrat eingebracht.
Dieser Entwurf mit Hunderten von Seiten ist Grundlage für die folgenden politischen Beratungen.
Grundsätzlich stimmt der Rat am Ende des Jahres – nachdem in den Fachausschüssen beraten wurde - über den Haushalt des folgenden Jahres ab und verabschiedet ihn. Der jeweilige Etat ist dann die Grundlage für die künftige Arbeit der Verwaltung.

Ein gesetzlich festgelegter Grundsatz ist, dass der Haushalt einer Gemeinde ausgeglichen sein soll. Das bedeutet, dass die Erträge zumindest die Aufwendungen decken sollen – wie bei der kaufmännischen doppelten Buchführung.  Dieser Grundsatz Haushaltsausgleich wurde Mitte der 2000er Jahre auch für die kommunalen Haushalte festgelegt und damit das sogenannte Neuen Kommunale Finanzwesen (NKF) gesetzlich verankert.

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