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Personalrat der Stadtverwaltung

Personalrat der Stadtverwaltung 

  • Überblick

    Die Aufgabenstellung, die Befugnisse und die Möglichkeiten der Einflussnahme des Personalrates richten sich nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW).
    Nach diesem Gesetz hat der Personalrat z.B. folgende allgemeine Aufgaben:

    • Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
    • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
    • auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten,
    • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

    Gewählt wird der Personalrat jeweils für einen Zeitraum von vier Jahren. Zuletzt hat die Wahl im Mai 2012 stattgefunden. Die Sitzstärke des Personalrates, d.h. die Anzahl seiner Mitglieder, bestimmt sich nach der Anzahl aller Beschäftigten innerhalb der Stadtverwaltung Leverkusen. Die verschiedenen Beschäftigungsgruppen (Arbeitnehmer, Beamte) müssen entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein.

    Adresse

    Anschrift

    City-Turm
    Friedrich-Ebert-Straße 17
    51373 Leverkusen

    Postanschrift

    Stadt Leverkusen
    Postfach 10 11 40
    51311 Leverkusen

    Kartenansicht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktdaten
    Raum 7. OG

    Gliederung

  • Kontakt

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