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Vergnügungssteuer 

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert.
  • Überblick

    Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Ebenso werden Tanzveranstaltungen, oder spezielle Filmvorführungen besteuert. Die Steuer wird von der Kommune erhoben. Das Aufkommen fließt nur ihr zu.

    Steuerschuldner ist grundsätzlich der Halter der betriebenen Spielgeräte beziehungsweise der Veranstalter der genannten Vergnügungen.  Bei Spielgeräten wird die Steuer nach dem Einspielergebnis erhoben, bei Tanzveranstaltungen  auf den Eintrittspreis. Als Steuermaßstab dienen vielfach aber auch Pauschalbeträge, die nach typischen Merkmalen ermittelt werden, zum Beispiel der Raumgröße.

    Weitere Informationen zur Vergnügungssteuer können Sie unter Download/Links herunter laden.

    Öffnungszeiten

    Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 39, 51373 Leverkusen:

    Montag bis Donnerstag: 9:00 bis 15.30 Uhr

    Freitag: 9:00 bis 12.30 Uhr

    Gebührenkasse Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen:
    Montag bis Freitag: 9:00 bis 12.30 Uhr

  • Details

    Unterlagen

    • Vordruck Selbsterklärung
    • Anlage zur Vergnügungssteuererklärung

    Die Vordrucke können unter Downloads/Links als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

    Rechtsgrundlagen

    • Satzung besondere Vergnügungen vom 02.11.2005
    • Satzung Spielgeräte, Automaten Stand 01.01.2018

    Die Satzungen können unter Formulare/Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden.

    Hinweise

    Datenschutz:

    Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten können dem unter Links und Downloads hinterlegten Informationsblatt entnommen werden.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Servicenummer für Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer 
      Petra Gerlach Vergnügungssteuer

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