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Immissionsschutz - Anlagenbezogen 

Das Immissionsschutzrecht bezweckt den Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen, Boden, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen). Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Leverkusen genehmigt und überwacht bestimmte Anlagen, die unter dieses Schutzrecht fallen.
  • Überblick

    Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Einwirkungen, die von einer Anlage oder einem Betrieb ausgehen, begründen den gewerblichen Immissionsschutz oder anlagenbezogenen Immissionsschutz.

    Maßgebliche Rechtsgrundlage bilden in erster Linie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften. Zudem sind hier auch der stoffbezogene, der verkehrsbezogene und der gebietsbezogene Immissionsschutz geregelt.

    Die Zuständigkeit für bestimmte, immissionsschutzrechtlich relevante Anlagen ist Anfang 2008 auf die Untere Immissionsschutzbehörde (UIB) der Stadt Leverkusen übergegangen.

    Dies sind zum Beispiel Feuerungsanlagen, Asphaltwerke, Anlagen zur Behandlung von Oberflächen, (Vulkanisierungsanlagen).

    In der 4. BImSchV, sind die von der Genehmigungspflicht betroffenen Anlagengruppen abschließend aufgeführt. Je nach Größe und Gefährdungspotential erfolgt eine Zuordnung der Anlagengruppen in die Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln (BR) oder der Unteren Immissionsschutzbehörde (UIB) der Stadt Leverkusen. Die jeweilige Behörde ist für die Genehmigung und Überwachung der Anlagen und der von ihr ausgehenden Emissionen zuständig.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Johannes Growe
      Claus Hillenbrand

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