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Abt. 323 Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz
Indirekteinleiter/Abwasserbehandlungsanlagen für Gewerbe und Industrie

Indirekteinleiter/Abwasserbehandlungsanlagen für Gewerbe und Industrie 

Die Einleitung betrieblicher Abwässer in die Kanalisation aus bestimmten industriellen oder gewerblichen Herkunftsbereichen (Indirekteinleitung) bedarf der behördlichen Genehmigung nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes.
  • Überblick

    Die Reduzierung der Einleitung gefährlicher Stoffe durch eine vorhergehende Abwasserreinigung in Behandlungsanlagen oder durch die Verringerung der Ableitungsmenge ist unter anderem Ziel des behördlichen Genehmigungsverfahrens zur Verringerung der Schädlichkeit des Abwassers.

    Im Rahmen der Prüfung werden auch die Technischen Betriebe Leverkusen als Betreiber des öffentlichen Kanalnetzes beteiligt.

    Wenn Sie belastete Abwässer in die öffentliche Kanalisation einleiten oder Ihre bestehende Anlage verbessern wollen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

    Dabei ist Herr Galkiewicz speziell für Fragen zur Einleitung mineralölhaltiger Abwässer, zum Beispiel von KFZ-Betrieben oder aus Tankstellen, zuständig (Anhang 49 der Abwasserverordnung); für die übrigen genehmigungspflichtigen Abwässer sind Herr Schneider und Frau Schnaterbeck zuständig.

    Für Beratungsgespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin.

    Zur Vorabinformation verwenden Sie bitte die unter ‚Downloads/Links’ zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dort finden Sie auch einige wichtige Antragsformulare als Vordruck.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Unterlagen

    Soweit keine Antragsformulare unter Downloads/Links aufgeführt sind, können Sie die notwendigen Unterlagen für eine Antragstellung an gleicher Stelle dem Informationsblatt 'Allgemeine Hinweise zur Antragstellung' entnehmen.

    Für Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Wasserbehörde gerne zur Verfügung.

    Gebühren

    Die Gebührenberechnung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie orientiert sich am Einzelfall.

    Rechtsgrundlagen

    • Wasserhaushaltsgesetz
    • Landeswassergesetz
    • Abwasserverordnung
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Einige rechtliche Grundlagen können unter Downloads/Links auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Peter Galkiewicz
      Regina Schnaterbeck
      Thomas Schneider

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