Abfallentsorgung - Verbrennen von Abfällen
Abfälle dürfen zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Daher ist das Verbrennen von Abfällen auf öffentlichen und privaten Grundstücken generell verboten !
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Bärbel Wiechert Organisationseinheiten