Immissionsschutz - Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie
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Überblick
Allgemeines
Am 24. November 2010 ist die Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie) über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) veröffentlicht worden. Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Rechtsnorm zur Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen. Ihr Ziel ist es, die Umweltstandards in Europa anzugleichen, um gerechteren Wettbewerb zu schaffen.
Einfluss auf deutsches Recht
Die Richtlinie hat Einfluss auf die wesentlichen Rechtsnormen des deutschen Umweltrechts. Sowohl das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben u. a. Änderungen aufgrund der Richtlinie erfahren.
Die Betreiber einer Anlage, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wurde, werden verpflichtet, umfassend über die Einhaltung der Genehmigung gegenüber der Behörde zu berichten. Bei der Genehmigung dieser Anlagen hat die Behörde durch erweiterte Pflichten zur öffentlichen Bekanntmachung für mehr Transparenz zu sorgen. Die Anforderungen aus den BVT-Merkblättern wurden in verschiedenen Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Luft) umgesetzt.
Medienübergreifende Umweltinspektionen
Generell wurde auch die Überwachung durch die Behörde verstärkt. Zentral ist die Medienübergreifende Umweltinspektion. Medienübergreifend bedeutet, dass die Überprüfungen für alle betroffenen Umweltbereiche (Abfall, Immissionsschutz, Wasser, Boden) gemeinsam und übergreifend erfolgt.
Veröffentlichung von Genehmigungsunterlagen
Die Stadt Leverkusen ist als Genehmigungsbehörde für bestimmte Anlagen nach der IE-Richtlinie zuständig. Die Zuständigkeit wird nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) bestimmt. Die IE-Richtlinie sieht zur Herstellung von mehr Transparenz, für betreffende Anlagen die Veröffentlichung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Planfeststellungsverfahren und Anordnungen im Internet vor.
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Details
Rechtsgrundlagen
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Johannes Growe Claus Hillenbrand Organisationseinheiten