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Abt. 323 Wasser / Abfall/ Gewerblicher Immissionsschutz
Immissionsschutz - Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie

Immissionsschutz - Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie 

Momentan befinden sich keine Anlagen nach der IE-Richtlinie der EU im Zuständigkeitsbereich der Stadt Leverkusen.
  • Überblick

    Allgemeines

    Am 24. November 2010 ist die Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie) über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) veröffentlicht worden. Die IE-Richtlinie ist die wichtigste europäische Rechtsnorm zur Zulassung und Betrieb von Industrieanlagen. Ihr Ziel ist es, die Umweltstandards in Europa anzugleichen, um gerechteren Wettbewerb zu schaffen.

    Einfluss auf deutsches Recht

    Die Richtlinie hat Einfluss auf die wesentlichen Rechtsnormen des deutschen Umweltrechts. Sowohl das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) haben u. a. Änderungen aufgrund der Richtlinie erfahren. 

    Die Betreiber einer Anlage, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt wurde, werden verpflichtet, umfassend über die Einhaltung der Genehmigung gegenüber der Behörde zu berichten. Bei der Genehmigung dieser Anlagen hat die Behörde durch erweiterte Pflichten zur öffentlichen Bekanntmachung für mehr Transparenz zu sorgen. Die Anforderungen aus den BVT-Merkblättern wurden in verschiedenen Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie Verwaltungsvorschriften (z. B. TA Luft) umgesetzt. 

    Medienübergreifende Umweltinspektionen

    Generell wurde auch die Überwachung durch die Behörde verstärkt. Zentral ist die Medienübergreifende Umweltinspektion. Medienübergreifend bedeutet, dass die Überprüfungen für alle betroffenen Umweltbereiche (Abfall, Immissionsschutz, Wasser, Boden) gemeinsam und übergreifend erfolgt.  

    Veröffentlichung von Genehmigungsunterlagen

    Die Stadt Leverkusen ist als Genehmigungsbehörde für bestimmte Anlagen nach der IE-Richtlinie zuständig. Die Zuständigkeit wird nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) bestimmt. Die IE-Richtlinie sieht zur Herstellung von mehr Transparenz, für betreffende Anlagen die Veröffentlichung von Genehmigungen, Erlaubnissen, Planfeststellungsverfahren und Anordnungen im Internet vor.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen

    Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

    Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

    Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Johannes Growe
      Claus Hillenbrand

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