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Baustellen - Kleinere Baustellen 

Als "kleinere Baustellen" werden Arbeitsstellen an Straßen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden.

  • Überblick

    Anders als bei den Großbaustellen sind keine Umleitungen oder Baustellenampeln erforderlich. Anlass für kleinere Baustellen können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein.

    Hinweis: Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Stadtteilen. Den Antrag können Sie online hier abrufen, ausfüllen und direkt an uns senden.

     

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    Ein Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes einzureichen.
    Den Link zum Online-Antrag finden Sie unter Downloads/Links auf dieser Seite.

    Gebühren

    Die Grundgebühr beträgt 102,00 € zzgl. 2,00 €/Tag
    Die Verlängerungsgebühr beträgt 68,00 € zzgl. 2,00 €/Tag

     

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sandra Hielscher Bürrig, Küppersteg, Manfort
      Tabea Odenthal Schlebusch, Lützenkirchen, Steinbüchel
      Cindy Wulf Hitdorf

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