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E-Ladesäulen in Leverkusen 

Betreiber können auf Antrag E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum errichten. Die Stadt möchte damit Elektromobilität gezielt fördern.
  • Überblick

    Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Jahr 2022 die grundsätzliche Errichtung von E-Ladesäulen als Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum beschlossen. Zugleich ist damit ein offenes Antragsverfahren für interessierte Betreibende möglich. 

    Die Stadt Leverkusen befürwortet und unterstützt eine Erweiterung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet. Unter anderem sollen Anreize geschaffen werden, den Anteil an Elektrofahrzeugen zu erhöhen und die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich nachhaltig zu verringern.

    Auf Grundlage der Richtlinie (siehe "Downloads") kann jeder interessierte Betreiber einen Antrag für das Errichten einer E-Ladesäule im öffentlichen Verkehrsraum stellen. Die Gebührenstruktur ist zusätzlich unter "Details" abgebildet. 

    Hinweise:
    E-Ladesäulen für die private Nutzung (oder einen eingeschränkten/ausgewählten Personenkreis) können im öffentlichen Verkehrsraum nicht gestattet werden.

    Die Ladesäulen werden vom jeweiligen Betreiber in Eigenregie und eigener Preisstruktur betrieben. Dieser realisiert auch die genehmigten Standorte.

    Im Geoportal der Stadt: eine Kartenübersicht der E-Ladesäulen in Betrieb  

    Folgende Standorte werden betrieben oder sind bereits genehmigt: 
    E-Ladesäulen im Stadtgebiet

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Gebühren

    • Die Sondernutzungsgebühren pro E-Ladesäulen-Standort betragen:
      48 Euro jährlich in Zone 1 (monatlich: 4 Euro)
      und 24 Euro jährlich in Zone 2 (monatlich 2 Euro)
      zuzüglich einmalige Verwaltungsgebühr pro Sondernutzungsgenehmigung
      Informationen zu den Zonen finden Sie in den Richtlinien. 
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Cindy Wulf

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