E-Ladesäulen in Leverkusen
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Überblick
Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Jahr 2022 die grundsätzliche Errichtung von E-Ladesäulen als Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum beschlossen. Zugleich ist damit ein offenes Antragsverfahren für interessierte Betreibende möglich.
Die Stadt Leverkusen befürwortet und unterstützt eine Erweiterung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet. Unter anderem sollen Anreize geschaffen werden, den Anteil an Elektrofahrzeugen zu erhöhen und die Schadstoff-, Lärm- und Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich nachhaltig zu verringern.
Auf Grundlage der Richtlinie (siehe "Downloads") kann jeder interessierte Betreiber einen Antrag für das Errichten einer E-Ladesäule im öffentlichen Verkehrsraum stellen. Die Gebührenstruktur ist zusätzlich unter "Details" abgebildet.
Hinweise:
E-Ladesäulen für die private Nutzung (oder einen eingeschränkten/ausgewählten Personenkreis) können im öffentlichen Verkehrsraum nicht gestattet werden.Die Ladesäulen werden vom jeweiligen Betreiber in Eigenregie und eigener Preisstruktur betrieben. Dieser realisiert auch die genehmigten Standorte.
Im Geoportal der Stadt: eine Kartenübersicht der E-Ladesäulen in Betrieb
Folgende Standorte werden betrieben oder sind bereits genehmigt:
E-Ladesäulen im StadtgebietÖffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Details
Gebühren
- Die Sondernutzungsgebühren pro E-Ladesäulen-Standort betragen:
48 Euro jährlich in Zone 1 (monatlich: 4 Euro)
und 24 Euro jährlich in Zone 2 (monatlich 2 Euro)
zuzüglich einmalige Verwaltungsgebühr pro Sondernutzungsgenehmigung
Informationen zu den Zonen finden Sie in den Richtlinien.
- Die Sondernutzungsgebühren pro E-Ladesäulen-Standort betragen:
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Cindy Wulf Organisationseinheiten