Mobilitätshilfe
Ausgabe und Bearbeitung der Anträge auf Mobilitätshilfe
-
Überblick
Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung können einen Antrag auf Bewilligung einer Mobilitätshilfe stellen.
Diese Leistung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Anerkennung des Merkmales "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) im Schwerbehindertenausweis.
- Als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen des Sozialgesetzbuches wird die Mobilitätshilfe nur einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
- Halter eines PKW erhalten keine Mobilitätshilfe.
-
Details
Unterlagen
Schwerbehindertnausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
Einkommensnachweise (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid)Rechtsgrundlagen
§§ 53, 54 Sozialgesetzbuch (SGB) XII in Verbindung mit § 55 Abs.1 und 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 58 SGB IX -
Downloads / Links
Links und Downloads
-
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Heike Gruber Inklusionsbeauftragte Hartmut Kolk Sachgebietsleiter Organisationseinheiten