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Abt. 505 Zentrale Dienste
Investitionskosten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Investitionskosten der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege 

  • Überblick

    Förderung beantragen

    Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für seine Einwohnerinnen und Einwohner bei Tages- und Kurzzeitpflege die in den Heimkosten enthaltenen Investitionskosten.
    Anspruchsberechtigt ist das jeweilige Pflegeheim. Anträge sowie ein Informationsblatt sind unter "Downloads und Links" abrufbar. Die Anträge sind bei der Stadt einzureichen.  

    Kontakt

    Kontaktdaten
  • Details

    Unterlagen

    Dem Antrag sind beizufügen:

    - Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale
    - Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI über Kurzzeitpflege
    - Vereinbarung gemäß §§ 84, 85 und § 87 SGB XI über die Leistung,
      Qualität sowie Vergütung der Leistungen der Kurzzeitpflege
    - Festsetzungsbescheid
    - Pflegekassenbescheid

    Rechtsgrundlagen

    Der Antrag auf Investitionskostenförderung ist gem. § 19 Absatz 2 Satz 1 bzw. § 22 Absatz 2 Satz 1 APG DVO NRW monatlich bis zum 15. des folgenden Kalendermonates zu stellen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Beweispflicht über den fristgerechten Eingang liegt beim Antragsteller.

  • Kontakt

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