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Flurstücksverschmelzung, Grundstücksvereinigung 

Zweckmäßige oder notwendige Zusammenfassung mehrerer benachbarter Flurstücke bzw. Grundstücke zu einer Einheit. Die Flurstücksverschmelzung erfolgt bei der Katasterbehörde, die Grundstücksvereinigung wird zur weiteren Bearbeitung an das Grundbuchamt abgegeben.
  • Überblick

    Eine Grundstücksvereinigung bedarf grundsätzlich der Antragstellung durch den Eigentümer und der öffentlichen Beurkundung oder Beglaubigung durch die Katasterbehörde oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

    Öffnungszeiten

    Bis auf Weiteres ist eine persönliche Beratung vor Ort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich dafür an den oder die jeweilige Ansprechpartnerin.

  • Details

    Unterlagen

    • Persönliches Erscheinen aller Eigentümer,
    • Personalausweis

    Gebühren

    Flurstücksverschmelzungen und Grundstücksvereinigungen erfolgen gebührenfrei

    Rechtsgrundlagen

    • Bürgerliches Gesetzbuch 
    • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NW)

    Der Gesetzestext des Vermessungs- und Katastergesetzes kann unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokument heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Thomas Winkel

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