Planen und Bauen

Bebauungsplan Nr. 277/I

"Wiesdorf – zwischen Rathenaustraße, Europaring, Heinrich von-Stephan-Straße und Bahntrasse Köln-Düsseldorf (Bahnhofsquartier Leverkusen Mitte)"

Frühzeitige Beteiligung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 277/I

Der Ausschuss für Stadtentwicklung Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat am 15.09.2025 für den Bebauungsplan Nr. 277/I "Wiesdorf – zwischen Rathenaustraße, Europaring, Heinrich von-Stephan-Straße und Bahntrasse Köln-Düsseldorf (Bahnhofsquartier Leverkusen Mitte)" die Benennung des Bebauungsplans und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit dem in 2018 durch den Rat beschlossenen Integrierten Handlungskonzept wurden Ziele für die städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Leverkusen-Wiesdorf definiert. Demnach soll der Bahnhof als Kristallisationspunkt der Gesamtstadt entwickelt werden. Dies beinhaltet sowohl die Realisierung eines repräsentativen Stadteinganges mit einem Bahnhofsgebäude mit bahnaffinen Nutzungen sowie ergänzenden Dienst- und Büronutzungen wie auch den Ausbau der vorhandenen Mobilstation mit weiteren Mobilitätsleistungen wie Radstation mit Car- und Bike-Sharing, Infostelle etc. Mit dem Konzept sollen zudem die Aufenthaltsqualität verbessert und der Grünflächenanteil erhöht werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht mit der Dauer von vier Wochen öffentlich ausgehängt sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingestellt. 

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