Planen und Bauen

Bebauungsplan Nr. 283/I

"Manfort - Innovationspark Leverkusen zwischen Dhünn, Gustav-Heinemann-Straße, Syltstraße und Alte Heide"

Frühzeitige Beteiligung

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 283/I

Der Bauausschuss der Stadt Leverkusen hat am 24.11.2025 für den Bebauungsplan Nr. 283/I „Manfort - Innovationspark Leverkusen zwischen Dhünn, Gustav-Heinemann-Straße, Syltstraße und Alte Heide" die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen, die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Ziele und Zwecke der Planung:

Die städtebauliche Zielsetzung ist weiterhin die Entwicklung und Sicherung des Gewerbestandorts gemäß wirksamem Regional- und Flächennutzungsplan sowie der erfolgten Städtebauförderung. Hierzu zählt auch die planungsrechtliche Steuerung hinsichtlich der Zulässigkeit von Einzelhandel und Vergnügungsstätten. Die städtebauliche Grundordnung soll dabei unverändert weiterverfolgt und lediglich punktuell vereinfacht werden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“ 2. Änderung werden im Wesentlichen in den neuen Bebauungsplan übernommen. Größere Veränderungen finden in erster Linie aufgrund der o. g. Thematik zur Kontingentierung von Lärmemissionen statt. So ist geplant, das Gewerbegebiet durch Emissionskontingente gemäß den heute geltenden Vorschriften und der gegenwärtigen Rechtsauffassung neu zu gliedern. Das festgesetzte reine Wohngebiet (WR) wiederum soll der tatsächlichen Nutzung entsprechend, durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) ersetzt werden. Weitere Anpassungen werden sich durch die notwendige Kennzeichnung von Altlasten sowie die geringfügigen Änderungen im bereits realisierten oder geplanten Ausbau der Grün-, Verkehrs- und Versorgungsflächen ergeben. Darüber hinaus werden weitere Festsetzungen hinsichtlich Nachhaltigkeit, Begrünung und ggf. auch zur Integration einer Quartiersgarage geprüft.

Diesbezüglich besteht ein Planerfordernis gemäß § 1 Absatz 3 BauGB, um die weitere Entwicklung und Sicherung des Innovationsparks Leverkusen (IPL) rechtssicher zu steuern. 

Der Bebauungsplan Nr. 115/I „Innovationspark Leverkusen“ 2. Änderung behält bis zum Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans Nr. 283/I weiterhin seine Rechtskraft und ist Grundlage für alle zwischenzeitlichen Baugenehmigungen und sonstigen Maßnahmen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgehängt sowie im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingestellt.

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