Planen und Bauen

Bebauungsplan Nr. 291/III

"Schlebusch – südlich Grüner Weg, westlich Am Kühnsbusch, nördlich Opladener Straße"

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 291/III

Aufstellung

Der Bauausschuss der Stadt Leverkusen hat am 15.06.2026 für den Bebauungsplan Nr. 291/III "Schlebusch – südlich Grüner Weg, westlich Am Kühnsbusch, nördlich Opladener Straße" die Aufstellung beschlossen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Ziele und Zwecke der Planung:

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist der anhaltend hohe Wohnraumbedarf und die damit verbundene angespannte Situation auf dem Leverkusener Wohnungsmarkt. Ziel der Planung ist es, die bislang teilweise ungeordnet genutzten Flächen im Blockinnenbereich einer qualitätsvollen wohnbaulichen Entwicklung zuzuführen und damit einen Beitrag zur Innenentwicklung und zur Deckung des bestehenden Wohnraumbedarfs zu leisten. Hierzu soll ein durchgrüntes, lebendiges und nachhaltig entwickeltes Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen und Wohnungsangeboten, einschließlich gefördertem und barrierearmem Wohnraum, entstehen. 

Ergänzend sind wohnungsnahe Nutzungen und soziale Infrastruktur vorgesehen. Durch eine gesamtheitliche städtebauliche Neuordnung sollen zugleich eine funktionierende Erschließung, angemessene bauliche Strukturen sowie qualitätsvolle Frei- und Aufenthaltsbereiche geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung des bislang heterogen strukturierten Bereichs sichergestellt werden.

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