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Jägerprüfung 

Die Jägerprüfung ist Voraussetzung für einen Jagdschein.

  • Überblick

    Prüfungstermine 2024

    Schriftliche Prüfung: Montag, 22. April 2024 (landesweiter Termin)
                         

    Die Termine für das Jagdliche Schießen und die mündlich-praktische Prüfung werden noch bekannt gegeben.

    Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die am ersten Prüfungstag das 15. Lebensjahr vollendet haben und bei denen keine Versagungsgründe nach § 17 Absatz 1 Nr. 2 Bundesjagdgesetz vorliegen. Die Bewerber müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Leverkusen haben. Die Prüfung ist nicht öffentlich.
    Zur Prüfung gehört ein schriftlicher und ein mündlicher Teil sowie eine Schießprüfung. Sie wird jährlich abgenommen.

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    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Gebühren

    Erstprüfung:
    Zulassung zur Jägerprüfung: 30 Euro
    Jägerprüfungsgebühr: 220 Euro

    Nachprüfung:
    Zulassung zur Jägerprüfung: 30 Euro
    je Prüfungsteil, der wiederholt werden muss: 80 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Bundesjagdgesetz
    Landesjagdgesetz NW
    Verordnung über die Jägerprüfung

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Annalena Steinsträßer

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