Gewerbezentralregisterauszug
Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
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Überblick
Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen. Sie können auch ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro vorsprechen.
Den Antrag können Sie als natürliche Person im Bürgerbüro persönlich stellen, wenn Sie in Leverkusen gemeldet sind oder bei juristischen Personen durch den/die gesetzlichen Vertreter/in stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Leverkusen ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll.
Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann auch ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Gewerbezentralregisterauskunft gestellt werden. In diesem Fall muss der Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift) und die Kopie des Ausweises oder Passes amtlich (von einem Bediensteten einer Gemeindebehörde oder einem Notar Ihrer Wahl) beglaubigt sein.
Bei dieser Form der Antragstellung müssen Sie neben den persönlichen Daten und dem Geburtsnamen Ihrer Mutter auch angeben, ob Sie die Gewerbezentralregisterauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Teilen Sie uns hierfür bitte die Anschrift der Behörde und das Geschäftszeichen oder den Verwendungszweck mit.Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn - Dienststelle Bundeszentralregister - in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen erteilt.
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Öffnungszeiten
Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:
montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.
Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf -
Details
Unterlagen
Bei natürlichen Personen (Privatpersonen):
- Personalausweis oder
- Reisepass bzw. Nationalpass
- Verwendungszweck oder Aktenzeichen und
- Anschrift der Behörde für die unmittelbare Übersendung
Bei juristischen Personen:
- Personalausweis oder
- Reisepass bzw. Nationalpass
- Nachweis der Vertretungsmacht
aktueller Handelsregisterauszug bzw. eine Kopie bei schriftlicher Antragstellung - Verwendungszweck oder Aktenzeichen
- genaue Anschrift der Behörde
Gebühren
13,00 €.Zahlungsart
Die Gebühren können bar oder mit EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 € beifügen. -
Kontakt
Organisationseinheiten