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Verhaltenstest nach dem Landeshundegesetz 

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen können Sie beim Amt für Recht und Ordnung die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht beantragen. Hierfür ist nach dem Landeshundegesetz eine Verhaltensprüfung durch das Veterinäramt erforderlich.

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