Jugendgerichtshilfe
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Überblick
Die Vertreterinnen und Vertreter der Jugendgerichtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Verfahren vor dem Jugendgericht zur Geltung. Weiter äußern sie sich den Maßnahmen, die durch die Gerichte zu ergreifen sind.
Darüber hinaus wird seit einigen Jahren erfolgreich soziale Gruppenarbeit angeboten, der Täter-Opfer-Ausgleich durchgeführt sowie angeordnete Arbeitsauflagen und Anti-Gewalt-Training organisiert.
Region I Rheindorf, Hitdorf
Ansprechpartner: Herr Arand
Region II Opladen, Quettingen,Lützenkirchen, Bergisch Neukirchen
Ansprechpartner: Herr Schlechter
Region III Schlebusch, Steinbüchel, Alkenrath
Ansprechpartnerin: Frau Surrey
Region IV Wiesdorf, Manfort, Bürrig, Küppersteg
Ihre Sprechzeiten sind: Dienstags von 8.30 bis 11.00 Uhr donnerstags von 15.00 bis 18.00 UhrÄhnliche Produkte
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Details
Rechtsgrundlagen
- §§ 38 und 50 Jugendgerichtsgesetz
- § 52 Sozialgesetzbuch VIII
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Hof Regionalleitung Region II Frau Lucassen Regionalleitung Region III Herr Olbrück Regionalleitung Region IV Frau Slawik-Mania Regionalleitung Region II Frau Ulka Regionalleitung Region IV Organisationseinheiten