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Das Team des Gleichstellungsbüros
Beraten, helfen, informieren: Das Team des Gleichstellungsbüros setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit von Frauen und Männern ein. Menschen, die Erfahrungen mit Diskriminierung haben, finden hier Gehör und Unterstützung.
Das Team berät:
- zur Gleichberechtigung im Lebensalltag
- bei Fragen zum beruflichen Wiedereinstieg
- bei Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Behinderung, chronische Erkrankung oder Religion
40 Jahre Gleichstellungsarbeit in Leverkusen
Am 1. Juli nahm die erste Gleichstellungsstelle ihre Arbeit auf. Damit war die Stadt Leverkusen eine der ersten Städte in Deutschland, die sich die Gleichstellung von Frauen zur Aufgabe machte. Zu einer Zeit, in der Amtsleitungen in der Regel männlich besetzt waren und die Frauenförderung zu den freiwilligen Aufgaben zählte.
Anlässlich dieses Jubiläums hat das Gleichstellungsbüro eine Ausstellung mit dem Titel "Gemeinsam gegen Sexismus" organisiert, die im Foyer des Verwaltungsgebäudes Goetheplatz zu sehen ist. Die Ausstellung ist bis zum 26. August von montags bis freitags frei zugänglich und kann bei Interesse ausgeliehen werden.
Zur 40-jährigen Geschichte des heutigen Gleichstellungsbüros gibt es hier ein paar Highlights zu sehen:
Die Antidiskriminierungsstelle (Öffnet in einem neuen Tab) der Stadt Leverkusen ist im Gleichstellungsbüro angesiedelt.
Eine Zusammenarbeit mit Leverkusener Verbänden, Vereinen, Institutionen, Beratungsstellen und Bildungsträgern stellt sicher, dass gleichstellungsrelevante Themen in die Stadtgesellschaft getragen werden.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde viel erreicht: Unbequeme Themen wurden aufgegriffen, besprochen, diskutiert und in Kooperation mit lokalen Partnerinnen und Partnern, Veranstaltungen und Unterstützungsangebote initiiert. Dennoch ist eine Gleichstellung faktisch noch längst nicht erreicht.
Für die Kommunen ist die Gleichstellung verpflichtend: Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet Städte und Gemeinden in NRW regelmäßig einen Gleichstellungsplan für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu entwickeln.
Der aktuelle Gleichstellungsplan wurde vom Rat beschlossen und gilt von 2024 bis 2028.