Planen und Bauen

Bebauungsplan Nr. 25/77/III „Schlebusch-Ortsmitte"

„Schlebusch-Ortsmitte"

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 25/77/III - 5. Änderung

Aufhebung

Der Bauausschuss der Stadt Leverkusen hat am 20.04.2026 für den Bebauungsplan Nr. 25/77/III „Schlebusch-Ortsmitte" die Einleitung des Aufhebungsverfahrens beschlossen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB).

Ziele und Zwecke der Planung:

Im Rahmen eines Klageverfahrens auf Erteilung einer Baugenehmigung wurde der Bebauungsplan Nr. 25/77/III vom Oberverwaltungsgericht NRW inzident überprüft. Das Urteil vom 01.10.2025 stellt durchgreifende Mängel und somit die Unwirksamkeit des Bebauungsplans fest. Mangels Normverwerfungskompetenz wurde der Bebauungsplan nicht als unwirksam erklärt und ist demnach formell weiterhin als Satzung rechtsverbindlich. Mit der Aufhebung soll daher der Anschein der Rechtsgeltung des Bebauungsplans Nr. 25/77/III beseitigt werden. Eine Heilung des Bebauungsplans gemäß § 214 BauGB durch Wiederholung von Verfahrensschritten ist an dieser Stelle ausgeschlossen.

Diese Seite teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise