Planen und Bauen

Bebauungsplan Nr. 290/III

Bebauungsplan Nr. 290/III "Schlebusch - nördlich der Dhünn, östlich der Felix-von-Roll-Straße, südlich der Herbert-Wehner-Straße, westlich der Gregor-Mendel-Straße (Ortsmitte)"

Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 290/III

Aufstellung

Der Bauausschuss der Stadt Leverkusen hat am 20.04.2026 für den Bebauungsplan Nr. 290/III "Schlebusch - nördlich der Dhünn, östlich der Felix-von-Roll-Straße, südlich der Herbert-Wehner-Straße, westlich der Gregor-Mendel-Straße (Ortsmitte)" die Aufstellung beschlossen.

Die rechtliche Grundlage bildet § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 290/III soll eine rechtssichere und eindeutige Beurteilungsgrundlage geschaffen sowie dauerhaft Rechtssicherheit für Verwaltung, Politik und Vorhabenträger gewährleistet werden. 

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans ist der bestehende städtebauliche Steuerungsbedarf für eine geordnete und qualitätsvolle Entwicklung der Ortsmitte von Leverkusen-Schlebusch und ihrer Randbereiche. Das Plangebiet übernimmt als Stadtteilbezirkszentrum mit festgelegtem zentralen Versorgungsbereich eine besondere Funktion für den Stadtteil und ist durch eine historisch gewachsene, gemischt genutzte und kleinteilige städtebauliche Struktur geprägt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben würde ohne einen rechtswirksamen Bebauungsplan nach § 34 BauGB beurteilt. Die dort vorgesehenen Zulassungsvoraussetzungen bieten jedoch keine ausreichenden Möglichkeiten, die städtebauliche Entwicklung des Gebiets entsprechend den gesamtstädtischen Zielsetzungen zu steuern. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die städtebauliche Struktur, die Funktion des zentralen Versorgungsbereichs sowie die qualitätsvolle Entwicklung der Ortsmitte langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln.

Diese Seite teilen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise