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Infos für Unionsbürger

Infos für Unionsbürger

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der EU-Mitgliedsstaaten besitzen und wahlberechtigt sind, jedoch in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten, können Sie hier wählen anstatt in Ihrem Herkunftsland. Entscheidend ist, dass Sie Ihr Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben.

Eintrag in das Wählerverzeichnis

Sie wollen in Leverkusen, also in Deutschland wählen gehen? Dann müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen lassen. Wenn Sie seit der EU-Wahl 1999 schon eingetragen sind, wird das automatisch fortgesetzt, so dass ein neuer Antrag nicht nötig ist.
  • Die erstmalige Eintra­gung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist spätestens bis zum 19. Mai 2024 zu stellen und muss dem Wahlamt im Original zugehen. 
    Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.

  • Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so brauchen Sie keinen erneuten Antrag zu stellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

  • Das gilt nicht, wenn Sie für die Europawahlen von 1979 bis 1994 in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden sind. Dann müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl 2024 in Deutschland einen neuen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

  • Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Das Formular zur Europawahl 2024 inklusive Merkblätter zur korrekten Beantragung – erstellt von der Bundeswahlleiterin - finden Sie hier als ausfüllbares PDF:

Nicht mehr in Deutschland wählen

Wenn Sie bei der Europawahl 2024 nicht mehr in Deutschland wählen werden, müssen Sie einen Antrag stellen, dass Sie nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werden wollen.

  • Wenn Sie nicht mehr im Wählerverzeichnis der Bundesrepublik geführt werden wollen, müssen Sie das bis einschließlich zum 19. Mai 2024 beantragen.
    Die Entscheidung gegen eine Eintragung gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament. Solange bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Das Formular zur Europawahl 2024 inklusive Merkblätter zur korrekten Beantragung – erstellt von der Bundeswahlleiterin - finden Sie hier als ausfüllbares PDF:

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