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Jahresabschluss 

Die Stadt Leverkusen ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zum Ende eines jeden Haushaltsjahres (31.Dezember) nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 Gemeindeordnung NRW sowie den Bestimmungen der Kommunalhaushaltsverordnung NRW aufzustellen.

  • Überblick

    Mit dem Jahresabschluss wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das abgelaufene Haushaltsjahr nachgewiesen.

    Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sollte die Grundlage sein, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlichen Entscheidungen zu gelangen und perspektivisch dazu beitragen, die Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.

    Den aktuellen Jahresabschluss (ohne Teilergebnisrechnungen) finden Sie unter Downloads/Links.

  • Kontakt

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