Immissionsschutz - Genehmigung von Anlagen
Wollen Sie eine Anlage betreiben, für die Sie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Genehmigung brauchen? Informationen und Formulare finden Sie unter Downloads/Links.
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Überblick
Alle Anlagengruppen, für die eine Genehmigung erforderlich ist, sind in der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) aufgeführt. Dazu gehören zum Beispiel Feuerungsanlagen, Asphaltwerke, Vulkanisierungsanlagen. Je nach Größe und Gefährlichkeit der Anlage ist die Bezirksregierung Köln oder die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Leverkusen zuständig.Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung und überwacht die Anlage. Sie finden die Regelungen zur Zuständigkeit hier.
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
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Downloads / Links
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Johannes Growe Claus Hillenbrand Organisationseinheiten