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Reiseausweis für Ausländer 

  • Überblick

    Jeder ausländische Staatsangehörige muss grundsätzlich die Passpflicht erfüllen. Das heißt im Besitz eines gültigen, in Deutschland anerkannten Nationalpasses sein.

    In die Passhoheit eines ausländischen Staates darf nur in besonderen Ausnahmefällen eingegriffen werden, nämlich dann, wenn ein Nationalpass nicht oder nur in nicht zumutbarer Weise erlangt werden kann.

    Zumutbar ist es ausländischen Staatsangehörigen insbesondere:

    • rechtzeitig vor Ablauf bei der Vertretung des Heimatstaates zu beantragen, dass der Nationalpass verlängert beziehungsweise erneuert wird
    • an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates zu dulden
    • alle erforderlichen Unterlagen beizubringen und die vom Heimatstaat festgesetzten Gebühren zu entrichten
    • fehlende Dokumente im Heimatland zu besorgen und einen Pass im Heimatland zu beantragen 

    Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Reiseausweises, sondern es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde.

    Einem Antrag auf einen Reiseausweis sind in jedem Fall Nachweise darüber beizufügen, dass sich der Antragsteller bemüht hat, rechtzeitig einen Nationalpass ausgestellt zu bekommen. Sofern als Reisegrund der Tod oder die schwere Erkrankung von Familienangehörigen im Ausland vorliegt, sind auch dafür Nachweise mit Übersetzung in die deutsche Sprache erforderlich.

     

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen per Telefon: (0214) 406 - 33388 oder per Mail: 333-ABHstadt.leverkusende

  • Details

    Unterlagen

    - der bisherige Pass oder Passersatz (sofern vorhanden)
    - aktuelles biometrisches Foto (nicht älter als 6 Monate)
    - Nachweise über die Unmöglichkeit der Passbeschaffung

    Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

    Gebühren

    Ausstellung Reiseausweises für Ausländer:
    100,00 € ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, 97,00 € bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Ausstellung vorläufiger Reiseausweis für Ausländer:
    67,00 € ab dem vollendeten 24. Lebensjahr, 26,00 € bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

    Zahlungsart

    Bar oder mit EC-Karte und PIN

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Team Ausländerwesen Front-Office

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