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Ausnahmegenehmigung - Handwerker und Einzelhandelsbetriebe 

Handwerker und Einzelhandelsbetriebe können Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen erhalten.

  • Überblick

    Parkerleichterungen werden für 1 Jahr erteilt. Grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Genehmigungen unterschieden und werden für 1 Jahr erteilt:

    Ausnahmegenehmigung für Handwerker (lokal) für das Stadtgebiet Leverkusen und Einzelhandelsbetriebe für maximal zwei Straßen innerhalb des Stadtgebietes Leverkusen.

    Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

    - Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
    - Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
    - Parkberechtigung in Bewohnergebieten
    - Berechtigung zum Befahren von Fußgängerzonen (nur in begründeten Einzelfällen)

    Es können maximal drei Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

    Ausnahmegenehmigung für Handwerker (regional)

    Handwerksbetriebe sind häufig nicht nur in einer Stadt tätig. Daher bieten alle Städte Genehmigungen an, die  unterschieden werden nach

    • Städte im Regierungsbezirk Köln sowie
    • alle Städte in Nordrhein-Westfalen

    Die Parkerleichterung kann für folgende Tatbestände erteilt werden:

    - Parkberechtigung im eingeschränkten Haltverbot
    - Befreiung von der Bedienpflicht an Parkscheinautomaten
    - Befreiung von der Verpflichtung zur Auslage der Parkscheibe
    - Parkberechtigung in Bewohnergebieten

    Es können maximal fünf Kennzeichen auf eine Genehmigung eingetragen werden.

    Öffnungszeiten

    Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Details

    Unterlagen

    - Antragsformular (s. Downloads/Links)
    - Gewerbeanmeldung
    - Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I/Fahrzeugscheine
    - Handwerkskarte

    Gebühren

    1. Ausnahmegenehmigung für Handwerker für das Stadtgebiet Leverkusen:
      Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Ausnahmegenehmigung und liegt derzeit zwischen 122,00 € und 191,00 €. Ab der dritten Genehmigung reduziert sich die Gebühr um 50 %.
    2. Ausnahmegenehmigung für Handwerker (Regierungsbezirk Köln):
      Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 305,00 €. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 153,00 erhoben.
    3. Ausnahmegenehmigung für Handwerker (Nordrhein-Westfalen):
      Die Gebühr für die erste Genehmigung beträgt 350,00 €. Ab der zweiten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 175,00 erhoben.

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsordnung
    • Erlasse des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sandra Hielscher
      Tabea Odenthal
      Cindy Wulf

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