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Führerschein - Eintrag Leichtkrafträder 

Seit 2020 kann beantragt werden, dass die Klasse B mit dem Zusatz "196" versehen wird. Dann dürfen Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 Kubik (ccm) geführt werden. Dies gilt allerdings nur im Inland.

  • Überblick

    Voraussetzungen:

    • fünf Jahre Vorbesitz Klasse B
    • Mindestalter 25 Jahre
    • Schulung in einer Fahrschule (vier Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Theorie/ fünf Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Praxis)
      Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

    Öffnungszeiten

    Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

  • Details

    Unterlagen

    • Personalausweis
    • Nachweis über eine Schulung in einer Fahrschule, die Motorradklassen ausbilden darf
    • Biometrisches Passbild für einen neuen Führerschein
    • Bisheriger Führerschein

    Gebühren

    Für den Eintrag wird eine Gebühr von 37,30 € erhoben

  • Kontakt

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