Führerschein - Eintrag Leichtkrafträder
Seit 2020 kann beantragt werden, dass die Klasse B mit dem Zusatz "196" versehen wird. Dann dürfen Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 Kubik (ccm) geführt werden. Dies gilt allerdings nur im Inland.
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Überblick
Voraussetzungen:
- fünf Jahre Vorbesitz Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Schulung in einer Fahrschule (vier Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Theorie/ fünf Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Praxis)
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Öffnungszeiten
Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
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Details
Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweis über eine Schulung in einer Fahrschule, die Motorradklassen ausbilden darf
- Biometrisches Passbild für einen neuen Führerschein
- Bisheriger Führerschein
Gebühren
Für den Eintrag wird eine Gebühr von 37,30 € erhoben
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Kontakt
Organisationseinheiten