Führerschein - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Für die gewerbliche Beförderung von Personen mit einem Personenkraftwagen muss der Fahrer eine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse besitzen. Zusätzlich benötigt er eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
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Überblick
Sie wird befristet für fünf Jahre erteilt. Bei erstmaliger Erteilung und bei einer Verlängerung nach Vollendung des 60. Lebensjahres muss ein Nachweis über eine leistungspsychologische Untersuchung vorgelegt werden.
Für dieses Anliegen können Sie auch einen Online-Termin buchen.
Öffnungszeiten
Zurzeit ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
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Details
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EU-Kartenführerschein
- augenfachärztliches Gutachten
- eines Augenarztes
- eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners
- eines Arztes einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
Das augenfachärztliche Gutachten bleibt zwei Jahre gültig. - ärztliche Bescheinigung über eine Eignungsuntersuchung auf amtlichem Vordruck gemäß Anlage 5 zu § 11 Absatz 9 Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Untersuchung kann von einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden. Die Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein.
- eine leistungspsychologische Untersuchung. Diese Untersuchung beinhaltet einen Test der
1. Belastbarkeit
2. Orientierungsleistung
3. Konzentrationsleistung
4. Aufmerksamkeitsleistung
5. Reaktionsfähigkeit
Der Nachweis über die leistungspsychologische Untersuchung ist ein Jahr gültig.
Gebühren
- 55,60 € bei Ersterteilung inklusive Führungszeugnis
- 51,00 € bei Verlängerung inklusive Führungszeugnis
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Anlage zur Fahrerlaubnis-Verordnung
- Personenbeförderungsgesetz
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Team Führerscheinstelle Organisationseinheiten