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Verkehrsüberwachung - kommunale Geschwindigkeitskontrollen 

Zwei Arten von Geschwindigkeitsüberwachungen werden durchgeführt: mobile und stationäre Kontrollen.

  • Überblick

    Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen nicht nur auf Schnellstraßen, sondern auch innerorts eine der Hauptunfallursachen dar.

    Kommunale Geschwindigkeitskontrollen werden - entgegen der Annahme einiger Bürger - nicht durchgeführt, um die Stadtkasse zu füllen, sondern um die Zahl der Menschen zu verringern, die bei Unfällen, die auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind, verletzt oder getötet werden. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr im Sinne der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.

    Es ist zwar zutreffend, dass die Verwarn- und Bußgelder aus der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung durch die Kommune vereinnahmt werden, jedoch stellen die häufig in der Öffentlichkeit genannten Einnahmen nicht den "Gewinn" dar. Nach Abzug aller Kosten sieht die "Bilanz" erheblich anders aus. Weitere Einzelheiten und Informationen zu artverwandten Themen sowie Angaben zu den jeweiligen Ansprechpartnern, können den auf dieser Seite aufgeführten "ähnlichen Dienstleistungen" entnommen werden.

  • Details

    Rechtsgrundlagen

    • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
    • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Strafprozeßordnung (StPO)

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Lisa Deuschle
      Selina Gül
      Cornelia Slawik

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