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Schiedspersonenwesen 

Das Schiedsamt steht unter dem Motto "Schlichten statt Richten" und ist eine vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen.

  • Überblick

    Sie sind nach dem Schiedsamtsgesetz tätig. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die außergerichtliche Streitschlichtung durch das Schiedsamt ist bei bestimmten Angelegenheiten dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Das Schlichtungsverfahren ist verhältnismäßig unbürokratisch und preiswert. Es sind lediglich geringe Verfahrens- und Sachkosten (Gebühren, Portokosten) zu zahlen. Die Gebühren werden von der Schiedsperson nach dem Schiedsamtsgesetz festgesetzt. Unabhängig vom Streitwert können die Beteiligten für weniger als 40 Euro einen Vergleich schließen und sich unter bestimmten Umständen diese Kosten sogar noch teilen.

    Weitere Informationen zum Schiedspersonenwesen können über folgende Internetanschriften abgerufen werden:

    beim Justizministerium NRW
    www.streitschlichtung.nrw.de

    beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen NRW:
    www.bds-nrw.com

    Das Gebiet der Stadt Leverkusen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Es ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Schiedsamtsbezirk die Gegenpartei wohnt.

    Eine Liste der Schiedsamtsbezirke kann unter Download/Links auf dieser Seite heruntergeladen werden.

     

  • Details

    Unterlagen

    • richtet sich nach dem Einzelfall und ist mit der entsprechenden/zuständigen Schiedsperson abzuklären

    Rechtsgrundlagen

    • Schiedsamtsgesetz NRW

    Der Gesetzestext kann unter Downloads/Links heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Roland Rütter

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