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Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen 

Die Stadt Leverkusen stellt Vorschlagslisten für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht Münster und für spezielle Kammern beim Sozialgericht in Düsseldorf auf.

  • Überblick

    Die nächste Wahlperiode beginnt erst wieder ab 2025. Bewerbungen nimmt die Stadt daher ab Jahresbeginn 2024 bis Ende Mai 2024 entgegen. Vorher eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

    Gesetzliche Voraussetzungen:
    Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
    Sie sollen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
    Sie sollen Ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben

    Persönliche Voraussetzungen:
    Die persönlichen Fähigkeiten, die Sie zur Übernahme dieses Amtes mitbringen sollten, sind nicht ausdrücklich geregelt. Sie sollten allerdings über folgende Eigenschaften verfügen:
    soziales Verständnis
    Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen
    logisches Denkvermögen
    Vorurteilsfreiheit
    Verantwortungsbewusstsein
    Flexibilität
    Kommunikations- und Dialogfähigkeit

    Wann dürfen Sie das Amt nicht ausüben?
    Vom ehrenamtlichen Richteramt sind Sie ausgeschlossen:
    wenn Sie kraft Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
    wenn Sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
    wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat läuft, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nach sich ziehen kann,
    wenn Sie durch eine gerichtliche Anordnung in der Verfügung über Ihr Vermögen beschränkt sind,
    wenn Sie nicht das Wahlrecht zu den gesetzlichen Körperschaften des Landes besitzen

    In ein ehrenamtliches Richteramt können Sie nicht berufen werden:
    wenn Sie Mitglied des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung sind,
    wenn Sie Richterin oder Richter sind,
    wenn Sie Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst sind, soweit Sie dort nicht ehrenamtlich tätig sind,
    wenn Sie Berufssoldatin / Berufssoldat oder Soldatin / Soldat auf Zeit sind,
    wenn Sie rechtsanwaltlich tätig, Notarin / Notar sind oder fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen Wichtiger Hinweis:

    Sollten Sie versehentlich als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter ernannt werden, obwohl einer der Ausschlussgründe gegeben ist, sind Sie verpflichtet, diesen Fehler von sich aus anzuzeigen.

    Wenn Sie ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter beim Verwaltungsgericht Köln oder beim Sozialgericht Düsseldorf werden möchten, müssen Sie vorher in eine Vorschlagsliste aufgenommen werden. Diese Liste wird vom Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Leverkusen aufgestellt und vom Rat der Stadt beschlossen. Aus der Vorschlagsliste wählt dann der beim Verwaltungsgericht Köln eingerichtete Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die anstehende Amtsperiode.

  • Details

    Unterlagen

    Das ausgefüllte Formular "Wahl ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Köln" an den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr senden.

    Ein entsprechender Vordruck steht unter Downloads/Links bereit!

    Rechtsgrundlagen

    -Verwaltungsgerichtsordnung -Sozialgerichtsgesetz
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Roland Rütter

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