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Verkehrsüberwachung - Instandhaltung Parkscheinautomaten 

Instandhaltung und Wartung der auf Leverkusener Stadtgebiet aufgestellten Parkscheinautomaten
  • Überblick

    Parkscheinautomaten zählen zu den "Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit".

    In § 13 der Straßenverkehrsordnung ist festgelegt, dass an Parkscheinautomaten nur dann geparkt werden darf, wenn ein gültiger Parkschein gut lesbar an oder im Fahrzeug angebracht ist. Des Weiteren darf an Parkscheinautomaten nur solange geparkt werden, bis die für diesen Automaten geltende Höchstparkdauer erreicht ist. Nach Ausnutzung der Höchstparkdauer muss der Parkplatz verlassen werden - das Lösen eines neuen Parkscheines ist nicht zulässig.

    Bei Defekt eines Automaten finden Fahrzeugführer auf dem Bedienschild des Automaten Hinweise, wie sie sich rechtlich korrekt verhalten können - z.B. durch Auslegen einer Parkscheibe. Die zulässige Höchstparkdauer darf auch an einem defekten Parkscheinautomaten nicht überschritten werden.

    Meldungen von Bürgern über Defekte werden telefonisch aufgenommen und an den technischen Außendienst weitergeleitet.

    Hinweis zum korrekten Einstellen einer Parkscheibe: Die Parkscheibe ist auf den Strich der nächsten halben Stunde, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt zu stellen (zum Beispiel: Parkbeginn 10:15 Uhr - Einstellung der Parkscheibe auf 10:30 Uhr).

  • Kontakt

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