Sprungmarken
Sie befinden sich hier:
Startseite
Rathaus & Service
Bürgerservice Online
Bürger, Umwelt und Soziales
Soziales
Abt. 500 Seniorenangelegenheiten
Unterhaltsheranziehung außerhalb von Einrichtungen

Unterhaltsheranziehung außerhalb von Einrichtungen 

Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe.

  • Überblick

    • Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

    Die Prüfung erfolgt ausschließlich für Einwohner, die in Leverkusen Sozialhilfe erhalten. Der Unterhalt wird nur bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe geltend gemacht. Die Unterhaltsheranziehung betrifft die Unterhaltspflicht gegenüber:

    • getrenntlebenden Ehegatten
    • geschiedenen Ehegatten
    • minderjährigen Kindern
    • volljährigen unverheirateten Kindern, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden
    • anderem Elternteil aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes 
  • Details

    Unterlagen

    • Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember des Vorjahres
    • Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Bescheid über Rente, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit -auch für die/den Ehegattin)
    • Nachweise zu allen Belastungen (wie. z.B. Miete, Schuldverbindlichkeiten, Versicherungen)
    • letzter Steuerbescheid

    Rechtsgrundlagen

    • § 94 Sozialgesetzbuch (SGB) XII
    • § 117  Sozialgesetzbuch (SGB) XII
    • § 7 AsylbLG
    • § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
    • §§ 1569 ff BGB,
    • §§ 1601 ff BGB,
    • § 1615 I BGB.

    Die rechtlichen Grundlagen können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
     Frau Hegen A - Z
     Frau Lücke A - Z

Vielen Dank fürs Teilen