Unterhaltsheranziehung außerhalb von Einrichtungen
Unterhaltsheranziehung im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe.
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Überblick
- Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Die Prüfung erfolgt ausschließlich für Einwohner, die in Leverkusen Sozialhilfe erhalten. Der Unterhalt wird nur bis zur Höhe der geleisteten Sozialhilfe geltend gemacht. Die Unterhaltsheranziehung betrifft die Unterhaltspflicht gegenüber:
- getrenntlebenden Ehegatten
- geschiedenen Ehegatten
- minderjährigen Kindern
- volljährigen unverheirateten Kindern, die sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden
- anderem Elternteil aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes
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Details
Unterlagen
- Lohn-/Gehaltsabrechnung für Dezember des Vorjahres
- Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Bescheid über Rente, Leistungen der Bundesagentur für Arbeit -auch für die/den Ehegattin)
- Nachweise zu allen Belastungen (wie. z.B. Miete, Schuldverbindlichkeiten, Versicherungen)
- letzter Steuerbescheid
Rechtsgrundlagen
- § 94 Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- § 117 Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- § 7 AsylbLG
- § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
- §§ 1569 ff BGB,
- §§ 1601 ff BGB,
- § 1615 I BGB.
Die rechtlichen Grundlagen können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergeladen werden!
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Frau Hegen A - Z Frau Lücke A - Z Organisationseinheiten