Sie befinden sich hier: Startseite Rathaus & Service Bürgerservice Online Bildung, Jugend und Sport Kinder und Jugend Abt. 510 Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder Betriebskostenzuschüsse für nicht städtische Kindergärten vorlesen Betriebskostenzuschüsse für nicht städtische Kindergärten Die Träger der nicht städtischen Kindergärten erhalten öffentliche Zuschüsse zu den Betriebskosten der Einrichtungen. Überblick Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Stadt Leverkusen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Einrichtung als bedarfsentsprechend anerkannt hat und Landesmittel zur Verfügung stehen. Kontakt Organisationseinheiten Abt. 510 Verwaltung, Zentrale Dienste und Tagesbetreuung für Kinder