Elternbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder
Für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder müssen Sie einen monatlichen Beitrag zahlen, der sich nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richtet.
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Überblick
Das erste Anschreiben zur Elternbeitragspflicht erhalten Sie direkt durch den Fachbereich Kinder und Jugend aufgrund des von Ihnen im Kindergarten abgeschlossenen Betreuungsvertrages. Für das Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht hat der Landtag Nordrhein-Westfalen die Beitragsfreiheit ab dem 1. August 2011 beschlossen.
Nach der ersten Festsetzung des Elternbeitrages müssen Sie Änderungen der Einkommensverhältnisse, die einer höheren Einkommensgruppe entsprechen, sofort mitteilen.
Die Satzung zu den Elternbeiträgen enthält auch eine Einkommenstabelle. Diese können Sie unter Download/Links als PDF-Dokument herunterladen.
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