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Abt. 631 Bauaufsicht/Denkmalpflege
Sonderverfahren
Brandverhütungsschauen / Wiederkehrende Prüfungen

Brandverhütungsschauen / Wiederkehrende Prüfungen 

In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhten Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen.
  • Überblick

    Die Brandverhütungsschauen werden durch die Feuerwehr Leverkusen in Zusammenarbeit mit der Bauaufsichtsbehörde (zuständige Ordnungsbehörde) durchgeführt.
  • Details

    Gebühren

    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Leverkusen (Brandschausatzung)

    Rechtsgrundlagen

    Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Peter Grabowski

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