Teileigentum - Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Es ist möglich, an Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden, wenn dieses Gebäude aus mehreren Nutzungseinheiten besteht.
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Überblick
Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.
Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden.
Öffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Details
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan, bestehend aus Lageplan, Grundriss-, Schnitt- und Ansichtszeichnungen, aus denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume und ggf. Garagen eindeutig (z. B. durch Ziffern in einer Kreisfläche) hervorgehen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungs-gebührenordnung NRW (AVw-GebO NRW), Tarifstelle 2.7Rechtsgrundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Die rechtlichen Grundlagen können unter Formulare / Medien auf dieser Seite als PDF-Dokumente heruntergladen werden!
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