Wohnungsaufsicht
In Nordrhein-Westfalen müssen Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume Mindestanforderungen erfüllen, die eine ordnungsgemäße Nutzung sicherstellen.
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Überblick
Der Fachbereich Bauaufsicht wird auf Antrag des Mieters tätig, wenn eine Wohnung zum Beispiel Mängel (Schimmelbefall, defekte Heizung und anderes) aufweist und der Vermieter keine Abhilfe schafft.
Öffnungszeiten
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:
Montags und Donnerstags: 10 Uhr bis 12 Uhr. -
Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Martina Dolle Nikolina Kamburova Nadja Schramm Organisationseinheiten