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Arbeitsstelle Integration 

Schulpflicht für neuzugewanderte Kinder und Jungendliche sowie Schulabschlüsse für über 18jährige Neuzugewanderte

  • Überblick

    Sobald Neuzugewanderte der Stadt Leverkusen zugewiesen sind, gilt für 6- bis 18-jährige die Schulpflicht. Das Schulamt der Stadt Leverkusen trägt dafür Sorge, dass diese Kinder und Jugendliche die Schulpflicht wahrnehmen. Einen Schulplatz vermittelt das Kommunale Integrationszentrum Leverkusen. Weitere Informationen dazu auf dem Integrationsportal der Stadt: https://integration-in-leverkusen.de/index.php/de/kita-schule

    Die ersten zwei Jahre an einer deutschen Schule werden als Zeitraum der Erstförderung bezeichnet. Für die Erstförderung erhalten die Schülerinnen und Schüler altersentsprechend einen Platz in einer Willkommens- oder Vorbereitungsklasse. Diese Klassen sind keiner Schulform zugeordnet, der Unterricht findet aber an einer allgemeinbildenden Schule statt. Erst nach diesen zwei Jahren wird entschieden, an welcher Schulform das jeweilige Kind in eine Regelkasse aufgenommen wird.
    Das Lernen in der Regelklasse wird durch eine mögliche Anschlussförderung im Fach Deutsch unterstützt. Diese kann für drei Jahre nach Ende der Erstförderung in Anspruch genommen werden.
    Übergänge in eine Regelklasse und Schulwechsel liegen in der Verantwortung der abgebenden Schule. 

    Schulabschlüsse für über 18jährige Neuzugewanderte

    Neuzugewanderte ab 18 Jahre erhalten Hinweise und Hilfestellungen zu Schulabschlüssen, Ausbildung oder Deutschkursen unter folgendem Link:

    https://www.leverkusen.de/kultur-bildung/bildungsportal/erwachsene/fuer_neuzugewanderte/index.php

     

  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Nicole Gatz

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