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Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung 

Ab 16.10.2023 können Bürger*innen, Unternehmen und Vereine der Stadt Leverkusen über das Förderprogramm "Dach- und Fassadenbegrünung" einen Zuschuss für die Errichtung von Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Maßnahmen zur Entsiegelung beantragen.
  • Überblick

    Der Rat der Stadt Leverkusen hat das Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ in seiner Sitzung am 25.09.2023 beschlossen. Eine Antragstellung für das Förderprogramm ist ab dem 16.10.2023 möglich. Ab diesem Tag wird das PDF-Antragsformular auf dieser Seite zum Download zur Verfügung stehen. Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anträge. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Antrags.

    Die Stadt Leverkusen strebt an, den Anteil begrünter Gebäude im Stadtgebiet zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Stadt ab dem 16.10.2023 finanziell die Errichtung von 

    • Dachbegrünungen, 
    • Begrünung an Außenfassaden und Außenmauern, 
    • Maßnahmen, die Flächen erstmals entsiegeln und begrünen, als auch
    • die Entsiegelung und anschließende Begrünung von Schottergärten.

    Rückwirkend gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen, die frühestens zum 01.01.2023 fertiggestellt wurden. Förderfähig sind Ausgaben für eine fachgerechte Planung und Ausführung von Begrünungsmaßnahmen sowie benötigte Materialien und ggf. Vorarbeiten. Die Förderung richtet sich an privat und gewerblich genutzte Bestandsgebäude im Stadtgebiet Leverkusen. 

    Förderhöhe

    Generell werden bei Dachbegrünungen und Entsiegelungen zum Zweck der Begrünung 50 % der förderfähigen Kosten je m2, höchstens jedoch 40 € je m2 übernommen. Bei Dachbegrünungen wird für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelbarer Aufbaudicke ein Zuschlag von 1 € je m² bis zu einer Gesamthöhe von 50 cm ausgezahlt.

    Beim Rückbau von Schotterflächen liegt die Förderung ebenfalls bei 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch beträgt hier der Höchstsatz je m2 20 €.

    Bei Fassadenbegrünungen gilt kein Höchstsatz je m2, da nach der Pflanzung die Größe der begrünten Fläche noch nicht feststeht. Hier werden 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

    Insgesamt können je Antrag maximal 2.000 € gefördert werden. Im Rahmen einer Dachbegrünung können zusätzliche Pauschalen für ein Biodiversitätsgründach (150 €), Retentionsgründach (150 €) und kombiniertes Solar-Gründach (500 €) beantragt werden. Die Pauschalen werden zusätzlich ausgezahlt, wenn die Höchstfördersumme bereits erreicht ist.

    Antragstellung

    Um die Fördermittel der Stadt Leverkusen erhalten zu können, kann ab dem 16.10.2023 ein Antrag eingereicht werden, wenn die Begrünungsmaßnahme bereits fertiggestellt wurde oder sich noch in der Planung befindet. Somit können Fördermittel auch für sechs Monate „reserviert“ werden.

    Antragstellung "rückwirkende Förderung"

    Sollte die Begrünungsmaßnahme bereits umgesetzt sein (frühestens ab dem 01.01.2023), kann der Antrag ab dem 16.10.2023 folgendermaßen gestellt werden:

    1. Antragstellende füllen das Antragsformular digital aus. Achten Sie bitte auf Ihre handschriftliche Unterschrift.

    2. Folgende Unterlagen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
    • Fotodokumentation des Ausgangszustands
    • Fotodokumentation der umgesetzten Begrünungsmaßnahme
    • Rechnung des Fachbetriebes, der die Begrünung umgesetzt hat (bei Eigenleistung: Rechnung des Betriebes, bei dem die Materialien gekauft wurden)
    • Einverständniserklärung der Wohnungseigentümergesellschaft, falls der*die Antragstellende*r nicht alleinige*r Eigentümer*in des Gebäudes ist
    • Einverständniserklärung der*des Eigentümer*in über die Errichtung der Begrünungsmaßnahme, falls der*die Antragstellende*r Mieter*in ist
    • Denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde, falls die Begrünung an einem denkmalgeschützten Gebäude angebracht wird
    • bei Pauschale Solar-Gründach: wenn nicht Teil desselben Auftrags/Rechnung wie die Dachbegrünung, Auftragsbestätigung für die auf dem Dach zu installierende Photovoltaikanlage. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme muss die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister sowie ein Foto des Solar-Gründachs ein- bzw. nachgereicht werden
    • soweit bei dem*der Förderempfänger*in ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, sind die Kostenanteile aus der Umsatzsteuer, gegebenenfalls auch anteilig, zu kürzen

    Antragstellung „Mittelreservierung“

    Sollte sich die Begrünungsmaßnahme noch in der Planung oder Umsetzung befinden, kann der Antrag ab dem 16.10.2023 folgendermaßen gestellt werden, um Fördermittel zu reservieren:

    1. Antragstellende füllen das Antragsformular digital aus.
    2. Folgende Unterlagen müssen dem Antragsformular beigefügt werden:
    • Angebot eines Fachbetriebs, der die Begrünung vornehmen soll oder die Materialien anbietet
    • Fotodokumentation des Ausgangszustands
    • Einverständniserklärung der Wohnungseigentümergesellschaft, falls der*die Antragstellende*r nicht alleinige*r Eigentümer*in des Gebäudes ist
    • Einverständniserklärung der*des Eigentümer*in über die Errichtung der Begrünungsmaßnahme, falls der*die Antragstellende*r Mieter*in ist
    • Denkmalpflegerische Erlaubnis der Denkmalbehörde, falls die Begrünung an einem denkmalgeschützten Gebäude angebracht wird
    • bei Pauschale Solar-Gründach: wenn nicht Teil desselben Auftrags/Rechnung wie die Dachbegrünung, Auftragsbestätigung für die auf dem Dach zu installierende Photovoltaikanlage. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme muss die Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister sowie ein Foto des Solar-Gründachs ein- bzw. nachgereicht werden
    • soweit bei dem*der Förderempfänger*in ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht, sind die Kostenanteile aus der Umsatzsteuer, gegebenenfalls auch anteilig, zu kürzen

    Einreichung der Antragsunterlagen

    Sie haben drei Möglichkeiten Ihren Antrag (Antragsformular (Seiten 1-2) und die erforderlichen Unterlagen) einzureichen:

    Digital

    Per E-Mail an folgende Adresse:

    31-klimastadt.leverkusende

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einer Übermittlung Ihrer Daten per E-Mail die Vertraulichkeit Ihrer Daten nicht gewährleistet ist, sofern keine zusätzliche Verschlüsselung erfolgt. Für eine vertrauliche Kommunikation bietet die Stadt Leverkusen Ihnen die Möglichkeit, Ihre E-Mails verschlüsselt über das sogenannte S/MIME-Verfahren an die Verwaltung zu übersenden. Nähere Informationen finden Sie hier.

    Postalisch

    Per Post an folgende Adresse:

    Stadt Leverkusen 
    Fachbereich Mobilität und Klimaschutz 
    Hauptstraße 105 
    51373 Leverkusen

    Abgabe an einem Verwaltungsstandort

    Zusätzlich können die Antragsunterlagen auch an einem Verwaltungsstandort abgegeben werden:

    Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1 (Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr)
    Elberfelder Haus (Hauptstraße 101, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
    Wiesdorfer Arkaden (Hauptstraße 105, Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
    Goetheplatz 1-4 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)
    Miselohestraße 4 (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr)

  • Details

    Hinweise

    Besondere Formen der Dachbegrünung

    Unter einem Biodiversitätsgründach versteht man eine Dachbegrünung, die eine hohe Vielfalt an Strukturen und Pflanzenarten aufweist, mit dem Ziel, möglichst vielen verschiedenen Tieren neue Lebensräume zur Verfügung zu stellen. Das Dach hat somit den Zweck, die Artenvielfalt zu erhöhen. Typisch für ein Biodiversitätsdach ist die Auftragung von unterschiedlichen Substratstärken und -qualitäten, Wasserflächen, Totholz und Nisthilfen. Damit die verschiedenen Tierarten das Biodiversitätsdach besiedeln können, sollten einheimische Pflanzenarten verwendet werden. 

    Ein Retentionsgründach bezeichnet eine Dachbegrünung, bei der ein zusätzlicher Raum zwischen Dachbegrünung und Dachabdichtung geschaffen wird, um Regenwasser abzufangen/zu speichern und die Abflussverzögerung zu erhöhen. 

    Bei einem kombinierten Solar-Gründach wird die Installation einer Photovoltaikanlage (mind. 1 kWp) mit einer Dachbegrünung kombiniert. Eine Kombination beider Installationen ist vorteilhaft, da durch die Dachbegrünung die Betriebstemperatur der Solarmodule der Photovoltaikanlage reduziert wird und sie dadurch effizienter Strom produzieren kann. Die Artenvielfalt profitiert durch Beschattung und vermehrte Feuchte andersherum genauso von der Photovoltaikanlage.

    Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünung

    Begrünte Dächer und Fassaden sowie die Entsiegelung von Flächen zum Zweck der Begrünung bieten vielfältige Vorteile für Mensch, Natur und Umwelt. Sie kühlen und befeuchten die unmittelbare Umgebungsluft und senken somit die Temperatur. Auch im Gebäude selber wird die Temperatur durch die Begrünung reduziert. Dies ist aufgrund zunehmender Hitzeperioden besonders im Sommer relevant. Somit wird der Dach- und Fassadenbegrünung eine wichtige Funktion in der Anpassung an den Klimawandel zugeschrieben. Die verbesserte Energieeffizienz des Gebäudes macht sich auch im Winter bemerkbar. Durch einen zusätzlichen Isolationseffekt, welcher zum Beispiel durch den Einsatz dauergrüner Pflanzen erreicht werden kann, verringert sich in der kalten Jahreszeit der Heizbedarf. Insgesamt sorgen begrünte Gebäudeflächen für ein ausgeglichenes Wohnklima und reduzieren die Temperaturschwankungen an Fassaden und Dächern.

    Auch Flora und Fauna profitieren von einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung. Durch das neu geschaffene Grün auf bisher ungenutzten Flächen erweitern sich sowohl der Lebensraum als auch die verfügbaren Nahrungsquellen für Insekten. Beide Komponenten erhöhen damit die Artenvielfalt im Quartier. Die natürliche Begrünung produziert zusätzlich Sauerstoff und bindet CO₂ und weitere Staub- und Luftschadstoffe aus der Luft. Das Blattwerk, was somit als natürliche Luftreinigung fungiert, schluckt gleichzeitig Schallwellen, wodurch auch die Lärmbelastung gemindert wird.

    Auch wenn es auf den ersten Blick abwegig scheint, Begrünungsmaßnahmen schützen Dächer und Fassaden, insbesondere vor Starkregen und Schmutzablagerungen, dienen aber auch als Schutz vor starker UV-Strahlung. Zu guter Letzt steigern sie vor allem aber die Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität im Viertel und verschönern Gebäude und damit das gesamte Stadtbild.

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