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Landschaftsplan

Landschaftsplan

Hinweis:

Wenn Sie auf die Grafik klicken, werden Sie zum Geoportal der Stadt Leverkusen weitergeleitet.
Dort haben Sie die Möglichkeit, sich neben anderen Karteninhalten, auch den Landschaftsplan präsentieren zu lassen. Bitte klicken Sie dazu aus der Auswahlliste dort links auf "Landschaftsplan".  

Aktuelle Fassung

Der Landschaftsplan ist ein Planungsinstrument für das gesamte Stadtgebiet und die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landespflege und der Landschaftsentwicklung. Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Leverkusen erlangte im Jahr 1987 Rechtskraft.

Die Regelungen des Landschaftsplans betreffen grundsätzlich jeden. Beispielsweise alle Bürgerinnen und Bürger Leverkusens, sei es als Eigentümer oder als Nutzer, da der Aufenthalt in Natur- und Landschaftsschutzgebieten bestimmte Verhaltensregeln mit sich bringt. Aber auch Land- und Forstwirte oder Gartenbaubetriebe, die auf ihren Produktionsflächen Lebensmittel bzw. Pflanzen erwirtschaften, müssen sich an die Regelungen halten.

Im Geoportal der Stadt Leverkusen können Sie sich den Landschaftsplan ansehen. Die Legende dazu ist unter diesem Link abrufbar:

http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/downloads/bauen/lp_legende.pdf

Zum Landschaftsplan gehören neben der Festsetzungs- und Entwicklungszielkarte die textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie der Erläuterungsbericht (Satzungstext). Den Satzungstext finden Sie hier: http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/downloads/bauen/Landschaftsplan_1987_Satzung.pdf

Im Jahr 2006 erlangte die 1. Förmliche Änderung der Teilbereiche „Landschafts- und Naturschutz“ sowie „Fauna-Flora-Habitat-Gebiete“ Rechtskraft. Die textlichen Darstellungen und Festsetzungen sowie der Erläuterungsberichte können hier eingesehen werden:

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Plan wird neu aufgestellt

Am 12. Juli 2012 hat der Rat der Stadt Leverkusen aus verschiedenen Gründen beschlossen, den Plan neu aufzustellen.

Die Stadt Leverkusen stellt den Landschaftsplan im Rahmen eines demokratischen Verfahrens einschließlich Bürgerbeteiligung in eigener Verantwortung als Satzung auf. In einem ersten Schritt wurde der Landschaftsplan-Vorentwurf erarbeitet und der Öffentlichkeit im September/Oktober 2012 vorgestellt.

Aktuell wird der Landschaftsplan-Entwurf erarbeitet, der im weiteren Verfahren für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird. Während der öffentlichen Auslegung haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in das Verfahren einzubringen und Stellung zum Landschaftsplan-Entwurf zu nehmen. Die zum Landschaftsplan-Entwurf vorgebrachten Anregungen werden anschließend geprüft und es erfolgt eine Abwägung. Das Abwägungsergebnis wird von den politischen Gremien beschlossen und der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt.

Auf ein Miteinander von Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bürgerinteressen wird auch nach Inkrafttreten des Planes ein besonderes Augenmerk gelegt.

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