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Haushalt 2024

Haushalt 2024

Am 11. Dezember 2023 haben Oberbürgermeister Uwe Richrath und Stadtkämmerer Michael Molitor dem Rat der Stadt Leverkusen den Entwurf des Haushalts 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 vorgelegt. Er wurde zunächst in den politischen Gremien beraten. Am 19. Februar 2024 hat der Rat den Haushalt mit großer Mehrheit beschlossen.

Gegenüber dem Entwurf für das Jahr 2024 mit Erträgen über 924,7 Mio. € sowie Aufwendungen von 942,6 Mio. € schließt der Haushalt der Stadt Leverkusen planmäßig mit Erträgen von 939,7 Mio. € und Aufwendungen von 950,7 Mio. € ab.
Das führt unter Berücksichtigung des unveränderten "globalen Minderaufwandes" von 8,7 Mio. € insgesamt zu einer "Verbesserung" des originären Fehlbetrags 2024 von bisher 9,1 Mio. € um ca. 6,8 Mio. € auf einen Fehlbetrag von circa 2,3 Mio. €.

Trotz dieses Fehlbetrages gilt der Haushalt im Rahmen des kommunalen Haushaltsrechts als ausgeglichen, weil der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann. 

Der investive Haushalt umfasst für Baumnahmen und Beschaffungen nunmehr ein Volumen von rund 203.703.050 € sowie Verpflichtungsermächtigungen von 312.326.500 € für das Haushaltsjahr 2024.

Die Verwaltung bereitet nun alle Unterlagen auf, um das offizielle Anzeigeverfahren für die Haushaltssatzung 2024 bei der Kommunalaufsicht einleiten zu können. Nach dessen erfolgreichem Abschluss kann die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Leverkusen offiziell bekannt gemacht werden.

Bis dahin unterliegt die Verwaltung wie üblich der sogenannten "vorläufigen Haushaltsführung". Diese ist im § 82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) geregelt. Er verpflichtet die Gemeinde zum Beispiel dazu, nur Aufwendungen entstehen zu lassen und Auszahlungen zu leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist.

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