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Lärm durch Veranstaltungen 

  • Überblick

    Lärm durch Freizeitanlagen und Veranstaltungen
    Betreiber einer Freizeitanlage oder Organisatoren einer Veranstaltung müssen dafür Sorge tragen, dass die Nachbarn nicht durch lautes Rufen oder Grölen der Gäste sowie durch zu laute Musik erheblich belästigt werden.
    Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter "Details".

    Möchten Sie eine Musikanlage außerhalb geschlossener Räume nutzen? Dann müssen Sie mindestens vier Wochen vor dem Termin eine Musikgenehmigung beantragen.



    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

  • Details

    Hinweise

    Lärm durch Freizeitanlagen oder Veranstaltungen
    Tagsüber:
    Herr Nachtsheim

    Nachts:
    Polizei (Rufnummer: 110)

    Bei dauerhaften Lärmbelästigungen durch Freizeitanlagen sowie vor oder nach einer Veranstaltung
    Herr Lauterbach

    Lärm durch Sport- und Schießstätten
    Herr Lauterbach                                                                             

    oder
    Herr Ruhm

  • Kontakt

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