Sprungmarken

eID-Karte beantragen 

Ab 1. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.

  • Überblick

    Für die Vorsprache ist vorab ein Termin online zu vereinbaren.

    Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion nutzen. Dabei kann die Identität von Karteninhabenden gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachgewiesen werden. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte zu der abfragenden Institution. Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (zum Beispiel zur elektronischen Datenübernahme in ein Formular).  

    Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

    Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beim Bürgerbüro stellen. Dazu ist eine Terminvereinbarung notwendig. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

    Staatsangehörige dieser Staaten sind antragberechtigt.

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten für Anliegen ohne Termin:

    montags und dienstags von 07:30 bis 16:00 Uhr
    donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr und
    freitags von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Das Bürgerbüro ist durchgehend geöffnet.

    Ausnahme: Beantragung und Ausgabe MobilPass an der Information im Rathaus Wiesdorf 

  • Details

    Unterlagen

    Zur Überprüfung Ihrer Berechtigung ist die Vorlage eines Nationalpasses notwendig. 

    Die eID-Karte wird durch die Bundesdruckerei hergestellt. Im Anschluss versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die bei Antragstellung angegeben wurde.
    Dieser PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Weiter enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

    Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.  
    Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

    Gebühren

    37 Euro

    Zahlungsart

    Bar oder mit EC-Karte und PIN.

    Rechtsgrundlagen

    • eID-Karten-Gesetz
    • §§ 2 und 2a der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums – PauswGebV

    Hinweise

    Ausführungen zu den sichtbaren Angaben zum Karteninhaber auf der eID-Karte sowie zur Speicherung persönlicher Daten im Chip finden Sie im Gesetzestext.

    Bearbeitungsdauer

    Hier sind zurzeit keine Angaben möglich.

  • Kontakt

Vielen Dank fürs Teilen