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Festsetzung von Veranstaltungen 

Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte werden auf Antrag des Veranstalters nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt. 

  • Überblick

    Folgende Unterlagen sind vollständig einzureichen:

    • Ein formloser Antrag mit Angaben über die Art der Veranstaltung, das Datum der Veranstaltung, die Öffnungszeiten sowie den Veranstaltungsort
    • Ausstellerverzeichnis (mindestens 12 Anbieter) mit genauer Angabe des Namens, der Anschrift und des Warenangebotes
    • Mietvertrag bzw. Sondernutzungserlaubnis
    • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart 0 (Einwohnermeldeamt)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Einwohnermeldeamt)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes des Wohnsitzes (Diesen Auszug erhalten Sie ausschließlich auf der Homepage des Vollstreckungsportals der Länder. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Leverkusen, Abteilung Schuldnerverzeichnisse)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichtes am Wohnsitz
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
    • Kopie der Teilnahmebedingungen
    • Gewerbeanmeldung

    Ist der Veranstalter eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, müssen die Unterlagen sowohl von der juristischen Person, wie auch von den Geschäftsführern vorgelegt werden. Bei eingetragenen Vereinen sind die Unterlagen von dem Verein und von dem 1. Vorsitzenden vorzulegen.

    Für beides gilt: Die persönlichen Voraussetzungen werden nur alle 3 Jahre geprüft und die Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Kontakt

    Kontaktdaten

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Gebühren

    • 300 € - 750 € - je nach Verwaltungsaufwand

    Rechtsgrundlagen

    • Gewerbeordnung
  • Kontakt

    Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen

    Liste der zuständigen Personen
      Sven Kommoß

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