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Ordnung - Maklererlaubnis 

Möchten Sie als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, oder beispielsweise als Baubetreuer tätig sein? Dann benötigen Sie eine Genehmigung der Stadt Leverkusen.

  • Überblick

    Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich erteilt und kann nicht übertragen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Inhabers, der Betriebsaufgabe beziehungsweise dem Wegfall der juristischen Person oder dem Verzicht des Inhabers. Die Erlaubnis wird unbefristet ausgestellt und gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

    Die Erlaubnis für die Anlageberatung und die Anlagevermittlung erhalten Sie bei der IHK Köln.

    Kontakt

    Kontaktdaten
    Telefon  0214 406-36111

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab bei den jeweiligen Mitarbeitenden (unter "Kontakt" auf dieser Seite) einen Termin, per Mail oder telefonisch.  

  • Details

    Unterlagen

    Das Antragsformular erhalten Sie beim Fachbereich Recht und Ordnung. Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

    • Das Führungszeugnis (Belegart 0) - bei juristischen Personen für alle mit der Leitung Beauftragten
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes bis zum 31.12.2012
    • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes Leverkusen ab 01.01.2013. Diesen Auszug erhalten Sie über das Vollstreckungsportal der Länder und ist nur über Internet erhältlich. Sollten Sie kein Internetzugang besitzen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Leverkusen, Abteilung Schuldnerkartei.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichtes
    • Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
    • Mietvertrag
    • Beglaubigte Abschrift des Gesellschaftervertrages (Notarvertrag), wenn es sich um eine juristische Person handelt

    Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen immer auch alle Unterlagen von den Geschäftsführern vorgelegt werden müssen. Alle Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Gebühren

    Bei Antragstellung sind sofort, je nach Detailgebiet, bis zu 200 Euro Anzahlung fällig.

    Rechtsgrundlagen

    • § 34c Gewerbeordnung
    • Makler- und Bauträgerverordnung

    Die rechtlichen Grundlagen können unter Downloads/Links als PDF Dokumente herunter geladen werden!

  • Kontakt

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