Versteigerererlaubnis
Wer gewerbsmäßig Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern will, braucht dazu eine Erlaubnis.
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Überblick
Die Versteigerungserlaubnis wird aufgrund eines formlosen Antrages erteilt. Eine Internetversteigerung ist jedoch keine erlaubnispflichtige Versteigerung im Sinne der Gewerbeordnung !
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Kontaktdaten E-Mail-Adresse 361-Ordnungstadt.leverkusende Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
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Details
Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohnsitzes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse des Wohnsitzes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts des Wohnsitzes
- Handelsregisterauszug (nur für juristische Personen und Personengesellschaften der Einzelfirma, die schon bestehen und im Handelsregister eingetragen sind)
- Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt: beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags (Notarvertrag)
Rechtsgrundlagen
- § 34 b Gewerbeordnung
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Zuständige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
Liste der zuständigen Personen Viktoria Hilger Organisationseinheiten